Die Grenzpunkte einer neu gebildeten Grenze sind nach der Änderung des Vermessungsgesetzes 2010 nur noch auf Antrag eines Angrenzers mit amtlichen Grenzzeichen abzumarken.
Die Grenzpunkte einer neu gebildeten Grenze sind nach der Änderung des Vermessungsgesetzes 2010 nur noch auf Antrag eines Angrenzers mit amtlichen Grenzzeichen abzumarken.