Liegenschaftsvermessung
(hoheitliche Vermessung)

Flurstückszerlegungen

Vermessungen zur Bildung von Flurstücken und zur Veränderung von Flurstücksformen, z.B. für eine bauliche oder sonstige Nutzung. Vermessungen zur Veräußerung von Teilflächen eines Flurstücks.

Flurstücksverschmelzungen

Aneinandergrenzende Flurstücke oder Flurstücksteile werden zu einem neuen Flurstück zusammengefasst, d.h. verschmolzen.

Vermessung langgestreckter Anlagen

Abschließende Vermessungen von Straßen, Wegen, Gewässern und Bahnanlagen zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.

Grenzfeststellungen

Fehlende Grenzzeichen werden in der Örtlichkeit wiederhergestellt und somit ein unklarer Grenzverlauf beseitigt. Vorhandene Grenzzeichen werden mit den Daten des Liegenschaftskatasters auf ihre Lagerichtigkeit überprüft.

Gebäudeaufnahmen

Einmessung von neu errichteten Gebäuden und Anbauten, um das Liegenschaftskataster aktuell zu halten.

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende Nachweis aller Flurstücke. Es dokumentiert die Entwicklung und Veränderung von Flurstücken durch oben aufgeführte Liegenschaftsvermessungen. Als amtliches Verzeichnis ist es Grundlage zur Grundbuchführung und stellt die Basisinformationen für umfangreiche Auskunfts- und Dokumentationssysteme zur Verfügung.

Vergütung

Die Vergütung für die Durchführung von hoheitlichen Liegenschaftsvermessungen ist durch die Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (GebVO-MLR) gesetzlich geregelt.