Die Kosten für die Durchführung von hoheitlichen Liegenschaftsvermessungen sind durch die Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (GebVO-MLR) gesetzlich geregelt.
Alle anderen Vermessungen werden pauschal oder nach Aufwand abgerechnet. Gerne machen wir Ihnen dazu ein Angebot.