Sachverständige nach §5 LBOVVO sind z.B. Vermessungsbehörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Personen, die das Studium der Fachrichtung Vermessungswesen an einer Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben und über eine zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet des Vermessungswesens verfügen.